PCN und UFI
PCN-Meldung gefährlicher Gemische gemäß CLP
Das einheitliche PCN-Format, basierend auf Anhang VIII der CLP-Verordnung, wird für die Meldung gefährlicher Gemische in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet. Die Meldung wird für jedes Land, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird, separat über das ECHA-Meldeportal eingereicht. Ziel ist es, im Falle eines gesundheitsgefährdenden Vorfalls einen schnellen Zugriff auf wichtige Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe zu gewährleisten.
Ab dem 1. Januar 2025 ist gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung die Verwendung des PCN-Formats für alle Gemische, die auf dem Markt in Verkehr gebracht werden und als gesundheitsgefährdend (H3XX) oder aufgrund physikalischer Gefahren (H2XX) eingestuft sind, obligatorisch.
Wer ist meldepflichtig?
Eine PCN ist eine obligatorische Meldung über ein gefährliches Gemisch, die hauptsächlich von Importeuren, nachgelagerten Anwendern und Auftragsformulierern eingereicht wird.
Importeur
Importiert das gefährliche Gemisch in den Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen gehören.
Nachgeschalteter Anwender
Ein Unternehmen, das sein eigenes Gemisch formuliert oder das Abfüllen oder Umpacken in andere Behältnisse vornimmt.
Lohnformulierer
Eine dritte Partei, die ein Produkt im Auftrag eines anderen Unternehmens herstellt.
Distributor
Das Unternehmen ist verpflichtet zu prüfen, ob für das Land, in dem es das Produkt vermarktet, eine Meldung vorliegt, und diese gegebenenfalls zu ergänzen.
Was muss dem PCN-Portal gemeldet werden?
Die Mitteilung gilt für alle Gemische, die als gesundheitsgefährdend (H3XX) oder aufgrund physikalischer Gefahren (H2XX) eingestuft sind.
Produkte für die BAUBRANCHE
Farben und Lacke, Dichtstoffe, Klebstoffe, Putze, Asphaltmischungen
Produkte für den MASCHINENBAU
Schmierstoffe, Öle, Autokosmetika und -chemikalien, Rost- und Schraubenlöser
Produkte für die LANDWIRTSCHAFT
Industriedüngemittel, Herbizide, Insektizide und Fungizide
Produkte für den HAUSHALT
Reinigungsmittel, Waschpulver, Lufterfrischer und Duftstoffe
Produkte für die WASSERAUFBEREITUNG
Schwimmbadchemikalien, Wasseraufbereitung in Aquarien, Trinkwasseraufbereitung
Produkte für E-ZIGARETTEN
Einwegzigaretten, Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten
Welche Gemische sind von der PCN-Pflicht ausgenommen?
Die Mitteilung gilt nicht für sichere Gemische und Gemische, die ausschließlich umweltgefährdend sind. Gemische in verschiedenen anderen Kategorien sind ebenfalls ausgenommen.
Sichere Gemische
Tierärztliche Präparate
Kosmetika
Lebensmittel und Futtermittel
Pharmazeutika
Abfall
Gemische, die nur als umweltgefährdend eingestuft sind
Unter Druck stehende Gase und Sprengstoffe
Tools zum Erstellen von Ankündigungen
Spezielle Tools wie SBLCore mit seiner vollständig integrierten S2S-Schnittstelle (System-zu-System) ermöglichen die Erstellung und Übermittlung von PCN-Meldungen. Unternehmen können Meldungen auch über IUCLID verarbeiten und übermitteln oder, dank S2S-Integration, Meldungen direkt aus ihrem internen System an das ECHA-Portal senden. Unabhängig von der gewählten Methode muss die Meldung stets im PCN-Format vorliegen, das in Anhang VIII der CLP-Verordnung harmonisiert und definiert ist.
SOFTWARE SBLCore
Die SBLCore-Software bietet eine Funktion zur Erstellung von PCN-Meldungen ähnlich wie die IUCLID-Anwendung. Die Datei wird einfach mit einem einzigen Tastendruck aus den im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen erstellt. Dank der S2S-Verbindung können die PCN-Meldungen dann direkt an das ECHA-Portal gesendet werden.
Mehr über die SoftwareIUCLID-ANWENDUNG ONLINE
Die gängigste Methode zur Erstellung einer PCN-Meldung ist die Nutzung der Online-Anwendung IUCLID. Bei der Erstellung der Meldung überprüft die Anwendung deren Inhalt. Die fertige Meldung muss dann in das ECHA-Portal hochgeladen werden.
Was die PCN-Meldung enthalten muss
Handelsname des Produkts
Art und Größe der Verpackung
UFI Code (UFI-Generator)
Zielgruppe (Verbraucher, Fachmann, Industrie)
Zielländer und Sprachen der Meldungen
Vorgesehener Verwendungszweck (mit Hilfe des EuPCS-Katalogs)
Inhaltsstoffe und ihre Konzentration (min. 70 % Zusammensetzung des Gemischs)
Physikalische Werte (Aggregatzustand, Farbe und pH-Wert)
Produkteinstufung und Kennzeichnung
Toxikologische Angaben
Wie verfährt man, um die Verpflichtungen aus Anhang VIII der CLP-Verordnung einzuhalten?
Nummerierungssystem
Richten Sie ein nachhaltiges Nummerierungssystem für Ihre Produkte ein, damit jedes Gemisch eine eindeutige Nummer hat, die Sie zur Erstellung des UFI-Codes verwenden. Sie können z. B. Katalognummern oder interne Nummerierungen Ihrer Produkte verwenden.
UFI Code
Sobald Sie das Nummerierungssystem eingerichtet haben, weisen Sie jedem UFI-Produkt einen Code zu. Um ihn zu generieren, können Sie die SBLCore-Software oder einen Web-Generator verwenden.
Registrierung im Portal
Nachdem Sie sich registriert haben, müssen Sie eine Notifizierungsdatei erstellen und an das PCN-Portal senden. Dazu können Sie auch die Software SBLCore verwenden, in der Sie die notwendigen Dokumente generieren und dann zur Einreichung mit dem Portal verbinden können.
Senden von Benachrichtigungen
Besuchen Sie die ECHA-Website und registrieren Sie Ihr Unternehmen erneut, falls Sie noch keine Anmeldedaten haben. Um Notifizierungen zu senden, müssen Sie eine eindeutige Universalkennung (UUID) für juristische Personen anfordern.
So registriert man sich im PCN-Portal
Der erste Schritt zur Einreichung einer Meldung besteht darin, eine Registrierung in den ECHA Cloud Services zu erstellen und eine so genannte „Legal entity“ zu erhalten, die die von Ihnen erstellten Meldungen mit Ihrem Profil verknüpft.
Öffnen Sie einen Browser und gehen Sie auf die Website ECHA Cloud Services. Hier finden Sie den Hauptwegweiser für die Registrierung und Anmeldung zu den Echa Cloud Services.
Suchen Sie auf der Startseite die Schaltfläche oder den Link „Register“ und klicken Sie darauf. Damit wird der Prozess der Registrierung eines neuen Kontos eingeleitet.
Füllen Sie alle erforderlichen Informationen auf der Registrierungsseite aus. Erforderliche Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Vergewissern Sie sich, dass Sie richtige und aktuelle Informationen eingeben, um Probleme bei der Registrierung zu vermeiden.
Nachdem Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Create User“. Dadurch werden Ihre Registrierdaten zur Bearbeitung übermittelt.
Sie erhalten eine Nachricht mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registrierung an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Öffnen Sie diese E-Mail und klicken Sie auf den Bestätigungslink, um Ihr Konto zu aktivieren.
Nachdem Sie Ihre Registrierung bestätigt haben, werden Sie auf die Seite der Echa Cloud Services weitergeleitet, wo Sie sich mit den von Ihnen gewählten Anmeldedaten anmelden können.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, gelangen Sie zum Bereich Dashboard. Klicken Sie hier auf die Schaltfläche „Create new Industry Legal Entity“. Füllen Sie alle erforderlichen Felder für Ihr Unternehmen aus und klicken Sie auf „Create“.
Damit ist der Prozess der Registrierung Ihres Unternehmens in den Echa Cloud Services abgeschlossen.
Falls eine Drittperson die Meldung verwalten soll, fügen Sie sie als Benutzer in Ihrem Konto hinzu und weisen Sie ihr die erforderlichen Rollen zu.
Zur Erstellung eines UFI-Codes benötigen Sie außerdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen sogenannten Unternehmensschlüssel. Diese Daten können auch durch einen einmaligen Schlüssel ersetzt werden.
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