UFI-Generator
Mehrere Informationen über UFI
Mit dem Inkrafttreten des Anhangs VIII und der Aktualisierung der CLP-Verordnung wurden ein neues Kennzeichnungselement (UFI-Code) und ein europaweites PCN-Portal geschaffen, das alle Länder in einem einzigen Meldesystem zusammenführt. Die Meldepflicht gilt für Gemische mit gefährlichen Eigenschaften, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen oder gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften aufweisen.
Der UFI-Code ist ein eindeutiger Rezepturidentifikator, der bei der Meldung gefährlicher Gemische an das PCN-Portal erforderlich ist und auch obligatorischer Bestandteil des Etiketts ist. Der UFI besteht aus 16 Zeichen und einheitlichem Präfix UFI (z. B. UFI: U910-D0V9-D00J-R9D3). Um ihn zu erstellen, benötigen Sie die USt-IdNr. und die sogenannte Formulierungsnummer. Weitere Informationen über den UFI finden Sie auf der Seite des Web-Generators.
Um einen UFI zu erstellen, benötigen Sie die USt-IdNr. des Unternehmens und die sogenannte Formulierungsnummer. Die Formulierungsnummer kann eine beliebige Zahl sein. Es ist lediglich notwendig, eine nachhaltige Form der Produktnummerierung zu wählen, damit zwei Produkte mit unterschiedlicher Zusammensetzung nicht den gleichen UFI enthalten. Um die Formulierungsnummer auszuwählen, ist es beispielsweise möglich, ein internes Produktnummerierungssystem zu verwenden.
Der Rezepturidentifikator UFI ist obligatorischer Bestandteil des Etiketts und muss lesbar und unverwischbar sein. Einheitlich ist die Abkürzung „UFI“, die in allen Sprachen der Europäischen Union unveränderlich ist und dem Code selbst vorangestellt ist, der immer 16 Zeichen lang ist. Der Code wird dann in folgendem Format dargestellt UFI: U910-D0V9-D00J-R9D3.
Die Formulierungsnummer wird zusammen mit der USt-IdNr. oder dem Firmenschlüssel benötigt, um den sogenannten UFI-Code zu erstellen. Diese Nummer ist Sache des Unternehmens, das den UFI erstellt hat, und kann eine beliebige Zahl von 0 bis ca. 268 Millionen sein. Es ist möglich, z. B. das bestehende Firmennummernsystem, Rezepturcodes oder z. B. einen Teil des EAN-Codes zu verwenden.
Wenn das Unternehmen keine USt-IdNr. hat oder diese nicht verwenden möchte, ist es möglich, den Firmenschlüssel zu verwenden, um einen UFI zu generieren. Der Schlüssel kann aus dem UFI-Webgenerator bezogen und wiederholt zur Generierung von UFIs verwendet werden. Daher empfehlen wir, ihn zu speichern.
Wie bei der Meldung vorzugehen ist
Nummerierungssystem
Richten Sie ein nachhaltiges Nummerierungssystem für Ihre Produkte ein, damit jedes Gemisch eine eindeutige Nummer hat, die Sie zur Erstellung des UFI-Codes verwenden. Sie können z. B. Katalognummern oder interne Nummerierungen Ihrer Produkte verwenden.
1.
UFI Code
Sobald Sie das Nummerierungssystem eingerichtet haben, weisen Sie jedem UFI-Produkt einen Code zu. Um ihn zu generieren, können Sie die SBLCore-Software oder einen Web-Generator verwenden.
2.
Registrierung im Portal
Besuchen Sie die ECHA-Website und registrieren Sie Ihr Unternehmen erneut, falls Sie noch keine Anmeldedaten haben. Um Notifizierungen zu senden, müssen Sie eine eindeutige Universalkennung (UUID) für juristische Personen anfordern.
3.
Senden von Benachrichtigungen
Nachdem Sie sich registriert haben, müssen Sie eine Notifizierungsdatei erstellen und an das PCN-Portal senden. Dazu können Sie auch die Software SBLCore verwenden, in der Sie die notwendigen Dokumente generieren und dann zur Einreichung mit dem Portal verbinden können.
4.
Mit Hilfe unserer SBLCore-Software
Um die Arbeit im Rahmen dieser neu erworbenen Aufgaben zu vereinfachen, kann die SBLCore-Software nach Eingabe der erforderlichen Informationen (USt-IdNr. und Formulierungsnummer) den erforderlichen UFI-Code generieren. Um die Eindeutigkeit des Codes zu gewährleisten und die Übereinstimmung mit Codes anderer Unternehmen zu verhindern, wird die USt-IdNr. des Unternehmens verwendet.
Darüber hinaus kann mit Hilfe der Software ein PCN-Format für die Meldung an das neue Portal der ECHA-Agentur auf Basis der im Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten Daten erstellt werden. Die Software enthält eine integrierte Prüfung der Pflichtangaben, die vom PCN-Portal gefordert werden. Mit Hilfe von Validierungen wird der Benutzer auf Fehler oder fehlende Informationen aufmerksam gemacht, die für eine erfolgreiche Meldung des Gemischs an das PCN-Portal erforderlich sind.
Unternehmen müssen sich nicht um die Entschlüsselung von Informationen über die Zusammensetzung der gemeldeten Gemische kümmern, diese Informationen werden nur den Giftinformationszentren zur Verfügung gestellt, um in akuten Situationen Notfallhilfe zu leisten.
Nutzen Sie unsere Software oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Wir bieten eine professionelle Bearbeitung von Sicherheitsdatenblättern und andere mit ihrer Erstellung verbundene Tätigkeiten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Der Service und die Software sind in 27 Sprachen für 36 Länder verfügbar, die meisten davon aus der EU. Sämtliche Verpflichtungen, die sich aus der Chemikaliengesetzgebung ergeben, erfüllen wir für Sie.
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