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Länder und Sprachen

Countries
Unterstützt obligatorische Meldungen im PCN-Format über das ECHA Submission Portal.
Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH, übersetzt in die erforderliche Sprache. Eine Meldung im PCN-Format ist nicht erforderlich.
Sicherheitsdatenblätter nach EU-Verordnung ohne nationale Gesetzgebung
Das Land unterstützt keine Meldungen im PCN-Format. Die Notifizierung unterliegt den nationalen Vorschriften.
Sicherheitsdatenblätter gemäß „KKDIK 29204“.
Sicherheitsdatenblätter gemäß „Sl. glasnik RS“, br. 11/2024.
Sicherheitsdatenblätter gemäß der Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission.
Sicherheitsdatenblätter gemäß „Технічного регламенту від 23 липня 2024 р. № 847“.
Countries How

So funktioniert es

01

Wählen Sie die Staaten, die Sie benötigen

Bei der Bestellung von SBLCore wählen Sie die Staaten aus, für die Sie Sicherheitsdatenblätter erstellen möchten. Weitere unterstützte Staaten können Sie jederzeit hinzufügen.

02

Erstellen Sie SDB im Einklang mit der Gesetzgebung

Die Software erstellt automatisch ein Sicherheitsdatenblatt gemäß den Anforderungen des ausgewählten Staates. Auf Grundlage der resultierenden Einstufung ergänzt sie die richtigen Sätze entsprechend der geltenden Gesetzgebung.

03

Übersetzen Sie in die Sprachen der einzelnen Staaten

Jedes Sicherheitsdatenblatt können Sie mit wenigen Klicks in die Sprachen der aktiven Staaten übersetzen. Die Software behält die Struktur des Dokuments bei und passt den Text an die Anforderungen des jeweiligen Staates an.

04

Immer aktuelle SDB ohne Aufwand

Die Software überwacht Änderungen in der europäischen und nationalen Gesetzgebung der einzelnen Staaten. Wenn sich die Vorschriften ändern, werden Sie benachrichtigt. Sie schlägt Anpassungen vor, erstellt eine neue Version und speichert die ursprüngliche im Archiv.

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Wir erstellen Übersetzungen so, dass sie präzise, verständlich und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung sind. Jede Übersetzung wird geprüft und regelmäßig entsprechend den Änderungen der Vorschriften und der Fachterminologie des jeweiligen Land angepasst.

Wir verfolgen Änderungen der chemischen Gesetzgebung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum sowie in den einzelnen Staaten. Sobald neue Anforderungen erscheinen, aktualisieren wir die Software rechtzeitig. Betrifft die Änderung ein konkretes Sicherheitsdatenblatt, wird dieses von der Software gekennzeichnet und bei der Aktualisierung werden automatisch die erforderlichen Anpassungen vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Anpassungen müssen anschließend nur bestätigt oder bei Bedarf angepasst werden.

Die Software überprüft fortlaufend das Format des Sicherheitsdatenblatts, die verwendeten Stoffe sowie weitere Pflichtangaben. Auf Grundlage dieser Prüfung wird das Datenblatt zur Aktualisierung gekennzeichnet – orange bei bevorstehendem Ablauf der Gültigkeit und rot, wenn es nicht mehr gültig ist.

Die Verwaltung der Staaten unterscheidet sich je nach Softwareedition. In SBLCore Blue verwalten Sie Staaten im Menü „Abonnements verwalten“, das Sie durch Klick auf Ihr Konto in der oberen rechten Ecke der Software oder nach der Anmeldung auf der Website öffnen. Auf der Registerkarte „Staaten“ finden Sie eine Übersicht aller aktiven Staaten einschließlich der Sprachen und des Aktivierungsdatums. Auf dieser Registerkarte können Sie Staaten hinzufügen oder entfernen. Ein Staat wird nach dem Hinzufügen sofort aktiviert und kann unmittelbar verwendet werden. Er kann frühestens 30 Tage nach dem Hinzufügen entfernt werden oder Sie können im Voraus ein Datum festlegen, ab dem er nicht mehr genutzt wird. Bei einer unbefristeten Lizenz von SBLCore Green können Sie keinen neuen Staat selbst hinzufügen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertriebsmitarbeiter oder den Kundensupport.

Das Sicherheitsdatenblatt bleibt in der Liste, auch nachdem der Staat, für den es erstellt wurde, deaktiviert wurde. In der Übersicht wird es grau angezeigt, da ohne einen aktiven Staat die Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung nicht überprüft werden kann. Das Datenblatt kann weiterhin bearbeitet werden, bei der Vorschau und beim Export blendet die Software jedoch einige Teile aus. Eine PCN Meldung kann ohne aktiven Staat nicht eingereicht werden. Das Sicherheitsdatenblatt kann außerdem in die Sprache eines anderen Staates übertragen werden. Ist dieser Staat aktiv, erstellt die Software ein vollwertiges Sicherheitsdatenblatt.

Die Software übersetzt Texte anhand der auf der Registerkarte „Phrasen“ gespeicherten Phrasen. Wenn Sie eigene Texte einschließlich der Übersetzungen in die gewünschten Sprachen im Voraus auf der Registerkarte „Phrasen“ vorbereiten, verwendet die Software diese bei der Übersetzung automatisch. Erstellen Sie eine Phrase jedoch erst bei der Arbeit an einem konkreten SDB und ergänzen keine Übersetzungen, wird sie von der Software nicht übersetzt. Um deutlich zu machen, welche Sätze nicht übersetzt wurden, werden sie blau hervorgehoben.

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