Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB)
Wir bieten Ihnen die professionelle Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach der aktuell gültigen Gesetzgebung für 36, vornehmlich europäische, Länder in 27 Sprachversionen. Ihre Sicherheitsdatenblätter werden vollständig allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Sicherheitsdatenblatt-Bearbeitungsservice
Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern für 36 Länder
Überprüfung der Aktualität von Stoffen und der daraus resultierenden Einstufung
Analyse der gesetzlichen Verpflichtungen
Berechnung der Einstufung der Mischung auf Basis der Rezeptur
Etikettendesign und -kontrolle
UFI-Codes und Meldungen an das PCN-Portal
Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Sicherheitsdatenblätter
Wir erstellen für Sie Sicherheitsdatenblätter für insgesamt 36 Länder in 27 Sprachversionen. Wir prüfen die Richtigkeit der Einstufung der Stoffe und des gesamten Produktes und weisen auf etwaige Mängel hin. Wir schlagen Folgeschritte vor und definieren weitere Pflichten, die sich aus der Chemikaliengesetzgebung ergeben, wie z. B. die Meldepflicht und den Inhalt von Etiketten.
UFI- und PCN-Portal
Wir prüfen, ob das Thema UFI und PCN Sie direkt betrifft. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und bieten alles von der direkten Beratung über die Registrierung im PCN-Portal, die Generierung von UFI bis hin zur anschließenden Produktmeldung.
Reinigungsmittel
Wir beraten Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Wasch- und Reinigungsmittel. Wir erstellen für Sie ein Sicherheitsdatenblatt, entwerfen Etiketten und Datenblätter gemäß der Detergenzienverordnung. Wir melden für Sie Detergenzien an das PCN-Portal.
Der Service ist für 36 Länder verfügbar
Einer der Hauptvorteile unserer Dienstleistung ist die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für alle europäischen Länder. Wir stellen Ihnen Sicherheitsdatenblätter für 36 Länder, hauptsächlich aus der EU, in insgesamt 27 Sprachversionen zur Verfügung.Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
Wissen Sie, welche Pflichten für Sie gelten?
Eines der häufigsten Probleme, auf die wir stoßen, ist eine unzureichende Kenntnis des tatsächlichen Umfangs der Verpflichtungen, die unsere Kunden erfüllen müssen. Sie kommen meist erst nach einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden darauf und setzen sich damit unwissentlich dem Risiko von Sanktionen aus.
Das Sicherheitsdatenblatt dient dazu, Informationen über die Gefahren eines Produktes in der Lieferkette zu übermitteln. Gleichzeitig enthält es eine Anleitung zum Umgang mit einem solchen Produkt. Sie wird vom Hersteller der Stoffe, dem Importeur und dem nachgeschalteten Anwender oder Händler erstellt. Format und Inhalt des Sicherheitsdatenblatts sind in der REACH-Verordnung festgelegt. Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Bestimmungslandes erstellt werden.
Wie das Sicherheitsdatenblatt muss auch das Etikett in der Amtssprache des Bestimmungslandes abgefasst sein. Die enthaltenen Informationen müssen mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Gleichzeitig ändert sich der Inhalt des Etiketts je nach Art der Verwendung des Produkts.
Gemische, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder eine physikalische Gefahr darstellen, müssen mit einem UFI-Code gekennzeichnet und an das von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA verwaltete PCN-Portal gemeldet werden. Jedes Land kann jedoch zusätzliche Schritte festlegen, die im Rahmen der Notifizierung zu ergreifen sind, wie z. B. Notifizierungsgebühren.
Das Sicherheitsdatenblatt hat ein genau definiertes Format, das innerhalb der EU in Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt ist. Es besteht aus 16 Abschnitten, deren Titel in allen EU-Sprachen festgelegt sind, so dass es nicht möglich ist, eine einfache Übersetzung anzufertigen. Es wird auch definiert, welche Informationen jeder Abschnitt enthalten soll. Diese Informationen sollten klar und prägnant formuliert sein. Für außereuropäische Länder gelten eigene nationale Gesetze.
Das Produktetikett wird auf Basis von Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes erstellt. Es ist wichtig, die Übereinstimmung zwischen dem Sicherheitsdatenblatt und dem Etikett sicherzustellen, da die bereitgestellten Informationen identisch sein müssen.
Der Rezepturidentifikator UFI ist obligatorischer Bestandteil des Etiketts und muss lesbar und unverwischbar sein. Einheitlich ist die Abkürzung „UFI“, die in allen Sprachen der Europäischen Union unveränderlich ist und dem Code selbst vorangestellt ist, der immer 16 Zeichen lang ist. Der Code wird dann in folgendem Format dargestellt UFI: U910-D0V9-D00J-R9D3.
Testen Sie unsere Software SBLCore für die Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern (SDB)
Haben Sie bereits Erfahrungen mit Sicherheitsdatenblättern? Die Software SBLCore beschleunigt Ihre Arbeit im Vergleich zur manuellen Erstellung von Sicherheitsdatenblättern erheblich. SBLCore minimiert das Risiko eines falsch erstellten Sicherheitsdatenblattes und einer langen Suche nach Gesetzesänderungen. Dabei haben Sie sowohl Ihre Sicherheitsdatenblätter als auch alle Unterlagen dazu im Griff.
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